Wir als Netzbetreiber begrüßen den Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen, doch die höhere Leistung und gleichzeitige Stromnutzung dieser Geräte stellen die Niederspannungsnetze zunehmend vor Herausforderungen.
Um den umgehenden Netzanschluss in der Niederspannung jederzeit sicherzustellen, wurde der § 14a EnWG eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) im Niederspannungsnetz, darunter Wärmepumpen, Kälteerzeuger, Elektro-Ladepunkte und Batteriespeicher ab 4,2 kW, gemäß § 14a gesteuert werden können.
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Zusatzvereinbarung § 14a EnWG
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Übersicht § 14a EnWG/BNetzA-Vorgaben
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