Auswahlrecht des Anschlussnutzers
nach § 5 MsbG
nach § 5 MsbG
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) § 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers (1) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist. (2) Der neue und der bisherige Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und einander die dafür erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Der bisherige Messstellenbetreiber hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, Aufbewahrungsvorschriften bestimmen etwas anderes.
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Durch die Energiewende wird Elektrizität in der Zukunft weitestgehend dezentral erzeugt und Informations- wie Stromflüsse werden komplexer. Die Folge: Stromerzeugung und –Verbrauch müssen stärker miteinander verbunden und die Energieeffizienz optimiert werden. Für den Verbraucher heißt das, die Übersicht über den Stromverbrauch wird transparenter. Außerdem soll der Ausgleich von natürlichen Schwankungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch einen besseren Austausch von Messdaten optimiert werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb eine flächendeckende Einführung von digitalen Stromzählern vorgegeben. Als Messstellenbetreiber ist das E-Werk Tegernsee dazu verpflichtet, das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ umzusetzen. Deshalb werden wir in den kommenden Jahren alte Stromzähler durch neue digitale Zähler ersetzen.
WELCHE TECHNOLOGIEN KOMMEN ZUM EINSATZ?
Welche Variante des digitalen Stromzählers zum Einsatz kommt (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem), hängt von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verbrauchs- bzw. Erzeugergruppe ab.
Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Verbrauch auf einem Display visualisiert. Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist mit keiner Kommunikationseinheit verbunden, so dass die Messwerte nicht fernausgelesen werden können. Auch eine Fernsteuerung des Zählers ist nicht möglich.
Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6.000 kWh/Jahr über drei Jahre: Dies sind die meisten Privathaushalte. Hier erfolgt der Austausch ab Oktober 2017, bei allen anderen Kunden in dieser Verbrauchsgruppe ab 2018.
Betreiber einer Erzeugungsanlage mit einer Leistung von bis zu 7 kWp bzw. KWel: Voraussichtlich ab 2018.
Auf dem Display wird nicht nur der aktuelle Zählerstand angezeigt, sondern Sie können – nach Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) – auch die aktuell entnommene Leistung, die Zählerstände der letzten 24 Monate sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle ablesen (z.B. einzelne Tage, Wochen oder Monate). Durch die erhöhte Transparenz können Sie Ihr Verbrauchsverhalten anpassen und somit gegebenenfalls auch Geld sparen.
Der Zählerstand ist wie bei Ihrem herkömmlichen Zähler jederzeit direkt ablesbar. Der Zugriff auf die geschützten persönlichen Verbrauchsdaten ist bei einer modernen Messeinrichtung mithilfe einer PIN möglich. Die PIN wird dem Zähler einmalig nach einem Zufallsprinzip zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden.
Die Daten einer modernen Messeinrichtung werden nicht aus der Ferne ausgelesen. Das bedeutet, dass wir als Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber oder Ihr Stromlieferant bzw. ein anderer externer Marktteilnehmer keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsdaten haben. Die Ablesung dieser neuen Zähler erfolgt weiterhin von uns persönlich einmal im Jahr vor Ort. Ist die Ablesung vor Ort nicht möglich, erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um Selbstablesung.
Eine moderne Messeinrichtung kann auf Wunsch des Kunden, der eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von 1 bis 7 kWp bzw. KWel betreibt, ab 2018 oder – bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6.000 kWh/Jahr über drei Jahre – ab 2020 zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden. Überschreitet die Leistung einer Erzeugungsanlage zum Beispiel nach einer Erweiterung die Leistung von 7 kWp bzw. KWel oder liegt der durchschnittliche Verbrauch über drei Jahre über 6.000 kWh/Jahr, muss die moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.
Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung, die mit einer Kommunikationseinheit – einem so genannten Smart-Meter-Gateway – verbunden ist. Diese Einheit dient dazu, Messdaten wie Leistung, Stromverbrauch oder in das Netz eingespeiste Energie zu erfassen, zu verarbeiten und sicher zu versenden.
Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr über drei Jahre: Kunden mit einem Verbrauch ab 10.000 kWh/Jahr werden ab 2018 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Bei Kunden mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh/Jahr ist die Installation ab 2020 verpflichtend.
Einige Kunden werden ab Oktober 2017 zunächst mit einer modernen Messeinrichtung (mME) ausgestattet. Sobald ein intelligentes Messsystem verfügbar ist, wird dieses um ein Gateway zu einem intelligenten Messsystem (iMS) erweitert.
Betreiber einer Erzeugungsanlage ab einer installierten Leistung von 7 kWp bzw. KWel: Kunden mit EEG- und KWK-Anlagen, die eine Erzeugungsleistung von 7 bis 100 kWp bzw. KWel haben, werden ab 2018 ausgestattet. Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kWp bzw. KWel ab 2020.
Optionaler Einbau: Für Kunden mit einer Erzeugungsanlage, die eine Leistung von 1 bis 7 kWp bzw. KWel hat, ab 2018 oder Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6.000 kWh/Jahr über drei Jahre, ab 2020 können auf Wunsch ein intelligentes Messsystem erhalten.
Die Messdaten werden Ihnen in einem geschützten persönlichen Online-Portal zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht Ihnen zum Beispiel den exakten Vergleich Ihres Stromverbrauchs zu verschiedenen Zeiträumen. Durch die erhöhte Transparenz können Sie Ihr Verbrauchsverhalten anpassen und somit gegebenenfalls Geld sparen – auch, indem Sie beispielsweise Tarife eines Stromlieferanten nutzen, die Zeiten und Netzauslastung berücksichtigen. Es wird, sofern Sie einen solchen Tarif nutzen, beispielsweise möglich, die Spülmaschine oder die Wärmepumpe zu Zeiten laufen zu lassen, in denen der Strom besonders günstig ist. Die Basis dafür wird durch ein intelligentes Messsystem gelegt.
Außerdem liefern intelligente Messsysteme dem Netzbetreiber wichtige Zustandsdaten, mit denen er den Ausbau moderner zukunftsfähiger Netze vorantreiben kann. Dadurch wird die Auslastung der Netze verbessert und Netzbaumaßnahmen können reduziert werden.
Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt für die Kommunikationseinheit, also das Smart-Meter-Gateway, Schutzprofile und technische Richtlinien vor, mit denen Datenschutz und Datensicherheit für verbindlich erklärt werden. Dadurch soll ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden. Das E-Werk Tegernsee hält sich streng an alle vorgegebenen Datenschutzgesetze und -richtlinien.
Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Gateways sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ab 2018 ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways eingesetzt.
Das E-Werk Tegernsee informiert schriftlich per Anschreiben mindestens drei Monate vor dem Zählerwechsel bzw. der Installation des intelligenten Messsystems. Über den konkreten Termin informieren wir Sie mindestens zwei Wochen im Voraus über eine direkte Mitteilung oder einen Hausaushang.
Ja. Die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler wurde vom Deutschen Bundestag im Herbst 2016 mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Wir als zuständiger Messstellenbetreiber sind, wie alle anderen Betreiber auch, dazu verpflichtet, dieses Gesetz umzusetzen. Deshalb ist der Zählerwechsel alternativlos.
Der Austausch des Zählers ist für Sie mit keinen einmaligen Kosten verbunden. Die jährlichen Kosten für den Messstellebetrieb, also Ein- und Ausbau, den Betrieb und die Wartung von Messstellen sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung können Sie dem Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder dem Preisblatt Ihres Messstellenvertrages bzw. kombinierten Stromliefer- und Messstellenvertrages entnehmen. Für den Tausch eines konventionellen Ferraris-Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung entstehen auch im Messstellenbetrieb keine Mehrkosten.
Ähnlich wie bei Ihrem Smartphone nutzt auch Ihre neue Messeinrichtung eine PIN, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre persönliche PIN ist beim E-Werk Tegernsee sicher hinterlegt und kann beim Kundenservice angefordert werden. Halten Sie bitte Ihre Kunden- und Zählernummer bereit.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Bedienung Ihrer modernen Messeinrichtung finden Sie unten auf der Seite im Bereich der Downloads.
Die Datensicherheit ist dem Gesetzgeber wie auch uns sehr wichtig. Daher werden mehrere Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten:
Moderne Messeinrichtungen (mME):
Ihre persönlichen Verbrauchsdaten sind nur nach Eingabe Ihrer eigenen PIN einsehbar. Da moderne Messeinrichtungen nicht mit einer Kommunikationseinheit verbunden sind, kann und wird keine Datenübertragung an Zweite stattfinden. Ihr Zähler kann zudem nicht fernausgelesen werden.
Intelligente Messsysteme (iMS):
Datenschutz und Datensicherheit werden durch Schutzprofile und technische Richtlinien sichergestellt, welche das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt. Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Durch uns werden ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways eingesetzt, die mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet sind. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich.
Die Technik wird voraussichtlich ab 2018 auf dem Markt verfügbar sein. Sollte der Einbau für Sie als Kunden nicht verpflichtend sein, statten wir Sie auf Wunsch und nach individueller Prüfung gerne mit einem intelligenten Messsystem aus.
Moderne Messeinrichtungen (mME):
Ihre Daten werden im Zähler rollierend 24 Monate lang gespeichert, persönliche Mess- und Verbrauchsdaten sind nur für Sie durch Eingabe einer PIN abrufbar.
Intelligente Messsysteme (iMS):
Die Messdaten werden ab dem Zeitpunkt der Installation des Smart-Meter-Gateways gespeichert und sind in einem Onlineportal für Sie einsehbar.
Moderne Messeinrichtungen (mME):
Es werden die historischen Energieverbrauchs- bzw. Erzeugungswerte in Kilowattstunden (kWh) für Tag, Woche, Monat und Jahr in 24 Stunden-Schritten über zwei Jahre sowie die Nutzungsdauer für jedes Tarifregister – z.B. Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) – in der modernen Messeinrichtung gespeichert.
Intelligente Messsysteme (iMS):
Im Smart-Meter-Gateway gespeichert werden
· abrechnungsrelevante Tarifinformationen und zugehörige abrechnungsrelevante Messwerte zur Überprüfung der Abrechnung,
· historische Energieverbrauchs- bzw. Erzeugungswerte entsprechend den Zeiträumen der Abrechnung und Verbrauchs- bzw. Erzeugungsinformationen für die drei vorangegangenen Jahre,
· historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchs- bzw. Erzeugungswerte und
· die Zählerstandsgänge der letzten 24 Monate.
Diese Daten sind durch den Kunden ab Installation des Smart-Meter-Gateways jederzeit an der Schnittstelle für das Home Area Network (HAN) bzw. in einem geschützten Online-Portal abrufbar.
Moderne Messeinrichtungen (mME):
Nur Sie selbst haben Zugriff auf Ihre historischen Energieverbrauchs- bzw. Erzeugungswerte.
Intelligente Messsysteme (iMS):
Auf die fernausgelesenen Messdaten wie Stromverbrauch und Leistung sowie die Menge der eingespeisten Energie bei Erzeugungsanlagen haben alle relevanten externen Marktteilnehmer Zugriff, darunter das E-Werk Tegernsee als Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sowie Ihr Stromlieferant.
Die Wahl eines anderen Messstellenbetreibers bleibt für Sie weiterhin bestehen, wenn dieser den einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.