Ziele des Marktstammdatenregisters

Die Energiewende verändert die gesamte Energieversorgung. Unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen muss u.a. die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Das Marktstammdatenregister wird den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik und den Behörden die aktuellen Daten zur Strom- und Gasversorgung online in einer Datenbank bereitstellen. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.

Gute Daten helfen dabei,

  • Strom und Gas effizient zu vermarkten und zu transportieren,
  • den Leitungsbau auf das erforderliche Minimum zu beschränken und
  • die Weiterentwicklung der Energiewende zu planen.

Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und an einem Ort gebündelt. Die zentrale Erfassung der Daten wird für einen Abbau der Bürokratie sorgen. Die Datenqualität wird verbessert und die Daten werden transparenter.

Das Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das Internetportal, in das die Akteure des deutschen Strom- und Gas- marktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Anlagen eintragen.

Das Register ist öffentlich zugänglich. Damit wird die Transparenz erhöht. Die Daten sollen sowohl von den Behörden als auch von den Marktakteuren der Energiebranche genutzt werden.

Wen betrifft das Marktstammdatenregister?

Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert wer- den wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke. Auch die anderen Akteure müssen sich registrieren, z.B. Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler.

Was muss ich als Anlagenbetreiber tun?

Die Registrierung besteht aus drei Schritten

  1. Benutzerkonto einrichten: Zunächst müssen Sie sich als Benutzer registrieren.
  2. Registrierung als Anlagenbetreiber: Nach der Anmeldung müssen Sie die Daten des Anlagenbetreibers eintragen.
  3. Registrierung der Anlage: Zuletzt geben Sie die Daten zur Anlage ein.

Abschließend können Sie sich eine Registrierungs- bestätigung für Ihre registrierte Anlage herunterladen.

Registrierungs-Assistenten

Für die Registrierung von Akteuren und Anlagen stehen im Internetportal virtuelle Assistenten zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung führen.

Und wenn ich zwei Anlagen betreibe?

Jede Solaranlage, jedes Windrad eines Windparks und jede Biogasanlage oder jedes konventionelle Kraftwerk muss einzeln erfasst werden. Sie müssen beispielsweise nach der Registrierung  Ihrer Solar- anlage ggf. zusätzlich auch Ihren Stromspeicher registrieren.

Ich habe mich bereits in einem anderen Register registriert

Auch wenn Sie sich schon in anderen Registern registriert haben (z.B. im PV-Meldeportal), müssen Sie sich und Ihre Anlage erneut im Marktstammdatenregister registrieren. Für die erneute Registrierung  im Marktstammdatenre- gister haben Sie nach dem Start des Webportals zwei Jahre Zeit.

Rechtsfolgen der Registrierung

Damit die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt  werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung  eingehalten werden.

  • Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals in Betrieb gegangen sind, gilt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung.
  • Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen  mit einer Leistung von unter 30 kWp.

Weitere Information