Energy Sharing

Im Netzgebiet der Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- bzw. Strombilanzkreismodells umgesetzt werden, bei dem der Dienstleister bzw. Direktvermarkter

  • den geteilten Strom bilanziert,
  • als Reststromlieferant bei den Sharing-Abnehmern auftritt,
  • sowie die vollständigen Netzentgelte für die Netznutzung mit der Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG abrechnet.

Wenden Sie sich hierfür an einen spezialisierten Dienstleister bzw. Direktvermarkter, der die Anmeldung über die etablierten Marktprozesse durchführt. Bitte beachten Sie: Die Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG tritt nicht als Direktvermarkter auf. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sharing-Betreibers. Hierzu darf die Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG keine Beratung anbieten.

Weiterführende Informationen zum Thema Energy-Sharing stellt die Bundesnetzagentur sowohl für Sharing-Betreiber unter Bundesnetzagentur – Solaranlagen und andere EE-Anlagen als auch für Sharing-Abnehmer unter Bundesnetzagentur – Energy-Sharing zur Verfügung. Einen ersten Überblick der Vorgaben bietet Ihnen die unten angefügte Kurzinformation des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW).

Download VBEW Kurzinformation Energy Sharing